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Wann hat ein Kind Anspruch auf einen Kita-Platz?

Ab dem 1. Lebensjahr bis zur Einschulung hat jedes Kind Anspruch auf einen Kita-Platz, ganz unabhängig von Einkommens- oder Beschäftigungssituation der Eltern. Selbst bei Fachkräftemangel im KITA-Bereich bleibt die Kommune verpflichtet, einen Platz zur Verfügung zu stellen (Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg). Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes betonte ebenfalls, dass die Kommune für frühkindliche Förderung sorgen muss (Az. 2 B 10/23). Ein Platz im Wunschkindergarten ist allerdings von dessen Kapazitäten abhängig.

Wie viel Betreuungszeit können Eltern für ihr Kind beanspruchen?

Eltern haben Anspruch auf mindestens 20 Wochenstunden Betreuung in der Kita, je nach Berufssituation können es bis zu 45 Stunden sein (Quelle: VG Aachen, Az. 8 L 700/18). Dreijährige Kinder haben laut OVG Lüneburg Anspruch auf täglich sechs Stunden Betreuung bis zur Einschulung. Auf mehr besteht grundsätzlich kein Anspruch, der persönliche Wunsch der Eltern nach längeren Betreuungszeiten reicht nicht aus (VG Stuttgart, Az. 7 K 2688/13).

Wer darf den Kita-Platz aussuchen? Anspruch auf Wunsch-Kita?

Eltern müssen eigenständig nach einem Kita-Platz suchen und sich frühzeitig auf Wartelisten eintragen. Wenn keine Plätze frei sind, hilft das Jugendamt bei der Suche (Oberlandesgericht Braunschweig, Az. 11 U 59/17). Es besteht kein Anspruch auf eine Wunschkita! Die Stadt/das Jugendamt weist zu. Ablehnung ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt bei Nichterfüllung von Standards (z.B. Betreuungsschlüssel).

Müssen Eltern auch einen weit entfernten Kita-Platz annehmen?

Die Entfernung zum Kita-Platz ist gesetzlich nicht genau geregelt, aber Gerichte haben dazu Stellung genommen. In München sind 30 Minuten Fahrtzeit zumutbar (VG München, Az. M 18 K 13.2256), in Köln sollten es weniger als fünf Kilometer sein (VG Köln, Az. 19 L 877/13). Jede Entfernung über 30 Minuten kann unzumutbar sein (VG Göttingen, Az. 2 B 122/21).

Verlieren Eltern ihren Anspruch, wenn sie einen Kita-Platz ablehnen?

Wenn Eltern einen zumutbaren Kita-Platz ablehnen, verlieren sie ihren Anspruch. Die Kosten für private Betreuung müssen sie dann selbst tragen (VG Neustadt an der Weinstraße, Az. 4 K 501/14.NW).

Kein Kita-Platz bekommen – muss das Kind zur Tagesmutter?

Wenn alle KITA-Plätze belegt sind, kann die Kommune auf alternative Betreuungsmodelle verweisen, wie Tagesmütter. Die Kommune muss die Kosten für die alternative Betreuung tragen, wenn sie keinen Platz anbieten kann (verschiedene Gerichtsentscheidungen).

Wer muss die selbst organisierte Kinderbetreuung bezahlen?

Wenn das Jugendamt keinen KITA-Platz anbietet, können Eltern Widerspruch einlegen und/oder Klage erheben (ja nach Kommune und Bundesland). Ein Anwalt kann bei der Klage unterstützen bzw. diese fertigen und einreichen.

Eltern können bei Verschulden der Kommune Verdienstausfall und Schadensersatz beanspruchen, wenn sie wegen der fehlenden Betreuung nicht arbeiten können (Bundesgerichtshof, Az. III ZR 278/15, 302/15 und 303/15). Ein Nachweis des Zusammenhangs zwischen Verdienstausfall/Schaden und fehlender Betreuung ist zwingend.

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Rechtsanwältin Nicola Halm-Ekhtiari

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